Grundsätzlich erachten wir die BZO Revision als gut und nötig. Ausser bei der Mehrwertabgabe. Hier beantragen wir die Streichung des Art. 35. Der Gemeinderat verzichtet in diesem Artikel auf die Mehrwertabgabe um die eigenen Kosten bei Bauvorhaben, die durch Auf- und Umzonungen neu möglich werden, zu decken.
Das dünkt uns nicht durchdacht. Wird durch eine Auf- oder Umzonung in einem Gebiet sehr viel dichteres Bauen ermöglicht, hat dies auch für die Infrastruktur und den öffentlichen Raum Konsequenzen, die alle Bürger gemeinsam tragen müssen. Die Einnahmen können verwendet werden für diverse Verbesserungen im öff. Raum oder auch für die Neugestaltung von sozialen Infrastrukturen und anderes mehr. Wir finden es deshalb richtig, dass die Profiteure auch einen Extrabeitrag zu diesen Kosten leisten.
Wir stimmen deshalb der Teilrevision der BZO nur zu, wenn dieser Artikel gestrichen wird.
Durch die jetzige Streichung vergibt man sich nichts. Man kann in einer kleinen, nächsten Revision den dann gewünschten Prozentsatz festlegen. Dieser Entscheid sollte aber nicht gleichzeitig mit allfälligen Auf- und Umzonungen gefällt werden. Dort gäbe es dann möglicherweise handfeste finanzielle Interessen was einer objektiven Beurteilung entgegen steht.
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