Wir sind 5W

Das Forum 5W versteht sich als Alternative zu den Ortsparteien in der Gemeinde Zollikon. Es will Zollikerinnen und Zolliker zu aktivem Mitmachen am politischen Gemeindeleben anregen. Es versteht sich als Forum für Meinungsbildung. 

Das Forum 5W begrüsst Mitglieder mit unterschiedlichen politischen Auffassungen in seinen Reihen. Es will die Transparenz der politischen Vorgänge in der Gemeinde Zollikon verbessern.

Durch Weitblick, Wissen, Wille, Weg zum Wohlergehen

Wir sind als Verein organisiert. Mitglieder des Forums können auch in anderen Parteien Mitglied sein, da das Forum sich nur auf die Gemeindepolitik beschränkt.

Unsere Statuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Forum 5W - Gemeindeverein“ besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in der Gemeinde Zollikon.

2. Zweck

Der Verein versteht sich als Ergänzung zu den Ortsparteien in der Gemeinde Zollikon.

 

Der Gemeindeverein ist ein Forum zur Meinungsbildung, wo Zollikerinnen und Zolliker die Politik in der Gemeinde aktiv mitgestalten können. Er will Transparenz in die politischen Vorgänge bringen und setzt sich dafür ein, dass die ganz konkreten Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der Bewohnerinnen und Bewohner gehört werden.

 

Das Forum 5W nimmt an lokalen Wahlen mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten teil.

3. Mitgliedschaft

Jede natürliche Person oder jede Familie, die in der Gemeinde Zollikon wohnt, kann Mitglied werden.

 

Jedes vom Forum 5W portierte Behördenmitglied wird mit seiner Wahl Vereinsmitglied.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

4. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung
an den Vorstand gerichtet werden.

 

Ein Mitglied kann jederzeit vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid
an die Mitgliederversammlung weiterziehen.

5. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) das Forum
d) die Revisionsstelle

6. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

 

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder unter Beilage der Traktandenliste drei Wochen zum voraus schriftlich eingeladen. Anträge
der Mitglieder sind 10 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.

 

Die Mitgliederversammlung...
a) wählt den Vorstand, das Präsidium und die Revisionsstelle je für 2 Jahre
b) nimmt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und den Bericht der Revisionsstelle ab
c) setzt den jährlichen Mitgliederbeitrag fest
d) behandelt Ausschlussrekurse. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

7. Vorstand

Der Vorstand besteht aus höchstens 9 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Er besteht aus dem Präsidium, der Administration und weiteren Personen.


Der Vorstand koordiniert die laufenden Geschäfte. Er beurteilt Wahlkandidatinnen und -kandidaten, die er dem Forum vorschlägt. Er koordiniert und konzentriert die Auftritte an der Gemeindeversammlung.

 

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er trifft sich bei Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich.

8. Das Forum

Das Forum setzt sich aus den Behördenmitgliedern, dem Vorstand, den Mitgliedern von Arbeitsgruppen sowie weiteren Interessierten zusammen.

 

Das Forum ist Beschlussorgan und hauptsächlicher Austauschplatz des Vereins. Es entscheidet über Vorschläge des Vorstandes oder aus den eigenen Reihen. Es beschliesst über die Beiträge der Behördenmitglieder, die ein prozentualer Anteil der jeweiligen Behördenentschädigung sind.


Das Forum trifft sich mindestens zweimal pro Jahr, in der Regel zur Vorbereitung der Gemeindeversammlungen.

9. Die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle kontrolliert die Rechnung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht.

10. Rechnungsjahr

Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

11. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

12. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung zustimmen.

 

13. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

 

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb von 3 Monaten eine zweite Versammlung abzuhalten.

 

An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

 

Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen gemäss Versammlungsbeschluss einer sozialen Institution zugeführt.

14. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 9. November 2004 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.